WUNSCHLEISTUNGEN

Stagnierende bzw. sinkende Einnahmen der Gesetzlichen Krankenversicherungen auf der einen, immer älter werdende Menschen und immer umfassendere und teurere Möglichkeiten der Diagnostik und Therapie in Praxen und Kliniken auf der anderen Seite, zugleich die Notwendigkeit, die Lohnnebenkosten (also auch die Krankenversicherungsbeiträge) möglichst niedrig zu halten, um in der Weltwirtschaft konkurrenzfähig zu bleiben, dies alles hat zur Konsequenz, dass die Regelleistungen der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) nicht mehr alle medizinischen Möglichkeiten umfassen können.

Für die gesetzlich versicherte Patientin bedeutet dieses Dilemma seit Jahren in zunehmendem Masse, dass die Krankenkassen sich bei ihren Leistungen immer mehr auf ihre ursprüngliche Aufgabe beschränken müssen:

Auf die Absicherung im Krankheitsfall.

Die Vorsorgeleistungen werden immer geringer und im Verhältnis zum Sinnvollen und Machbaren immer einfacher. Selbst einfache und nicht sehr teure, aber wichtige Vorsorgemaßnahmen sind ohne medizinische Behandlungsgründe nicht erstattungsfähig, d.h. gehören nicht zum Leistungskatalog der GKV.
Aber auch bestimmte Therapiemaßnahmen werden von der GKV – im Gegensatz zu den Privatkassen – ihren Versicherten nicht erstattet.
Unsere Praxis kann Ihnen trotzdem im Sinne der Gesunderhaltung, der Krankheitsvorbeugung und –früherkennung zahlreiche sinnvolle Verfahren anbieten, die über das “Zweckmäßige und Wirtschaftliche”- wie es im Sozialgesetzbuch heißt – hinausgehen, aber dennoch erheblich zu Ihrem Wohlbefinden und zu Ihrer gesundheitlichen Sicherheit beitragen können.
Diese Wunsch-Leistungen sind einer Aufstellung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) entnommen und ohne einen entsprechenden Krankheitsverdacht nicht zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung erbringbar. Es besteht keine Verpflichtung auf eine spätere Erstattung dieser selbstbezahlten Leistungen durch die Krankenkasse. Ausgenommen sind freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse Versicherte, die einen Privatstatus bei ihrer Kasse haben und damit die Kostenerstattung von Zusatzleistungen beantragen können.

Eine Aufstellung dieser Leistungen mit Beschreibung und Zweck finden Sie auf dieser Seite sowie nach Rücksprache in der Praxis. Die Kosten auf der Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erfahren Sie in der Praxis.
Wenn Sie Fragen zu den einzelnen Leistungen haben, sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.