WUNSCHLEISTUNGEN IN DER SCHWANGERSCHAFT
Wunschleistungen in der Schwangerschaft
Auch in der Zeit der Schwangerschaft werden viele Untersuchungen durchgeführt, die jedoch nicht immer dem optimal Erreichbaren entsprechen.
Nachfolgend finden Sie Maßnahmen, die aus geburtshilflicher Sicht unterstützend oder auch sinnvoll sind, aber nicht im Katalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind. Bei bestimmte Zusatzversicherungen oder Bonusgrammen können Erstattungen beantragt werden.
Ergänzende Ultraschalluntersuchungen
Vitalitäts-Ultraschall Frühschwangerschaft
Wird das Ausbleiben der Monatsblutung festgestellt, kann mit einer vaginalen Ultraschallkontrolleder definitive Nachweis einer in der Gebärmutter richtig angesiedelten Schwangerschaft mit richtig angelegter Frucht erbracht werden. Dies ist wichtig zum Ausschluss einer Eileiter- oder Bauchhöhlen-Schwangerschaft, welche nach Schätzungen in bis zu 2,5% der Früh-Schwangerschaften vorkommen. Schwangerschaftsteste sind mitunter nur fraglich positiv oder fallen falsch negativ aus. Ergänzend kann der Eintritt einer Schwangerschaft durch die Beta-HCG-Bestimmung aus dem Blut bestätigt werden, was ganz besonders für Frauen mit Blutgerinnungsstörungen wie einer Thrombophile bedeutend ist, um dann frühzeitig mit einer Heparin-Therapie zu beginnen.Ebenso wichtig ist der Nachweis für Frauen mit bekannter Gelbkörperhormon-Schwäche mit Neigung zu Frühaborten, um eine (erneute) Fehlgeburt durch Progesterongabe zu vermeiden.
Die gesetzlichen Krankenkassen sehen keine Kostenübernahme für diese – aus medizinischer Sicht recht wichtige – Bestätigung der gesunden Schwangerschaft vor, außer wenn zu dieser Zeit Blutungen oder unklare Schmerzen auftreten, die den Verdacht einer drohenden Fehlgeburt aufkommen lassen.
Nackenfaltenscreening (Erst-Trimester-Screening)
In der 12. bis Ende der 13. Schwangerschaftswoche ist bei den manchen Kindern eine Verdickung der Haut im Nackenbereich feststellbar, das sogenannte Nackenödem. Dies kann ein erster Hinweis für eine kindliche Fehlbildung meist in Verbindung mit einem Chromosomendefekt sein. Das Nackenödem bildet sich nach der 14. Woche auch bei den betroffenen Kindern wieder zurück, ohne dass es zu einem späteren Zeitpunkt nachgewiesen werden kann.
Das Nackenfaltenscreening ist keine gesetzliche Kassenleistung.
Alternativ kommt der nichtinvasive Nachweis einer normalen Chromosomenverteilung aus dem Blut in Frage. Dieser Test ist künftig als Kassenleistung geplant.
Eine weitere Möglichkeit ist die invasive Diagnostik der Chromosomen per Fruchtwasser- oder Plazentazottenpunktion, mit erhöhten Risiken einer Fehlgeburt.
Farbdoppleruntersuchung
Auch ohne Vorliegen von medizinischen Problemen wie Schwangerschaftsdiabetes, Schwangerschaftsvergiftung (Gestose), Auffälligkeiten im CTG oder Wachstumsstörungen des Kindes sind im letzten Teil der Schwangerschaft Untersuchungen mit dem Farbdoppler möglich, die eine zusätzliche Aussage v.a. über das Funktionieren des Mutterkuchens, der Plazenta im Hinblick auf die bevorstehende Geburt geben können.
Mit dieser technisch sehr aufwendigen Untersuchung werden die Blutströme im Körper von Mutter und Kind farblich dargestellt und auf ein gutes Funktionieren gemessen.
Dadurch wird es möglich, eine Minderdurchblutung des Mutterkuchens auch ohne Krankheitszeichen rechtzeitig Tage bis Wochen vor den ersten Symptomen zu erkennen. Beim Kind können die Durchblutung diverser Schlagadern (Nabelschnur, Bauchschlagader, Gehirn, Hals) gemessen und Klarheit über seine Kreislaufverhältnisse gewonnen werden.
“Baby-TV” – Ergänzender Ultraschall im Schwangerschaftsverlauf
Das “Baby-Fernsehen soll heute nicht mehr routinemäßig angeboten und durchgeführt werden, wozu letztendlich auch der 3 D- oder 4 D – Ultraschall zählt.
Es gibt hier eine kontroverse Diskussion unter den Fachleuten, da mit keinem anderen Verfahren auf derart ungefährliche und faszinierende Weise Erkenntnisse über die Entwicklung des Kindes im Mutterleib und sein Leben vor der Geburt gewonnen werden können.
Das Erlebnis, zu sehen, wie „sie oder er“ aussieht oder was „sie oder er“ gerade macht und sich zu vergewissern, dass es „ihm oder ihr“ augenscheinlich gut geht, kann neben dem subjektiven Erleben des Kindes beruhigend auf die Eltern und auch andere Familienmitglieder wirken.
Eine echte medizinische Indikation besteht jedoch ohne Hinweise auf ein krankhaftes kindliches oder mütterliches Geschehen nicht, daher sollten diese Untersuchungen sorgfältig abgewogen werden.
Unser modernes, fein auflösendes Ultraschallgerät ist in der Lage. zuverlässige Befunde des Ungeborenen zu erheben und so können, je nach Bedarf die richtige Lage der Plazenta und des Kindes gesehen werden, seine Größe und Gewicht geschätzt und die normale Entwicklung seiner Organe überprüft werden.
Partner, Familienangehörige oder Freunde können dabei selbstverständlich anwesend sein.
Ohne eine einwandfreie medizinische Indikation ist eine solche Untersuchung eine Selbstzahlerleistung.
Spezielle Laboruntersuchungen in der Schwangerschaft
Bei jeder Schwangeren werden folgende Blutuntersuchungen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung durchgeführt:
Blutgruppe und –Antikörper, Schwangerschaftshormon Beta-HCG, EIsenspiegel, Schilddrüsenhormone, Röteln-Antikörper, Syphilis-Test, AIDS-Test und Hepatitis B-Test.
Zusätzliche Tests sind – falls ohne konkreten Krankheitsverdacht veranlasst – als Wunschleistungen selbst zu bezahlen.
Nachfolgend werden die nach unserer Überzeugung sinnvollen Untersuchungen dargestellt.
Schwangerschaftstest aus Urin oder Blut
Trotz qualitativ hochwertiger Tests aus der Apotheke kommt es immer wieder zu falschen oder zweifelhaften Resultaten, die oftmals auf falscher Anwendung durch die Patientin beruhen.
Wir beraten Sie, ob der Zeitpunkt zur Durchführung richtig ist und teilen Ihnen das Ergebnis unmittelbar mit.
Die Testung aus Urin sollte mit dem ersten Urin am Morgen erfolgen.
Die Testung aus dem Blut ist einige Tage früher positiv und zu jeder Tageszeit möglich.
Vitamin D-Test aus dem Blut
Gerade in der Schwangerschaft ist – wenn nicht schon im Vorfeld getestet – ein guter Vitamin D-Spiegel im Körper extrem wichtig, sei es zur Vorbeugung von einer Gestose, von Schwangerschaftsdiabetes, von vorzeitigen Wehen und von Defekten im Körpersystem des Ungeborenen, z.B. im Bereich der Knochen, des Immunsystems, bez. Diabetes, Asthma und anderen Stoffwechsel- bzw. Autoimmunerkrankungen .
Hier ist wichtig zu wissen, dass der Vitamin D-Spiegel beim Ungeborenen im Mutterleib nur etwa die Hälfte wie der der Mutter beträgt ( https://www.vitamindservice.de/vitaminDbaby )
Siehe dazu auch unseren Menüpunkt Vitamin D
Erkennung einer asymptomatischen Vaginalinfektion mit B-Streptokokken oder Candida-Pilzen
In der 35. bis 37. Schwangerschaftswoche empfehlen wir vaginale Abstriche auf Candida-Pilze sowie auf B-Streptokokken.
Streptokokken B – natürlicher Standort ist der Darm – kommen bei 20 – 30% der Frauen in der Scheide vor, für die werdende Mutter haben diese Bakterien jedoch nur eine minimale krankhafte Bedeutung. Für das Neugeborene zählen diese Keime aber zu den häufigsten Erregern von schwer-wiegenden Infektionen, v.a. der Atemwege. Dies kann zu schwersten Lungenentzündungen und unbehandelt bis hin zum Tod des Kindes führen. Vor allem Frühgeborene oder Neugeborene nach vorzeitigem Blasensprung sind gefährdet. Die Infektion erfolgt während der Geburt oder über Käseschmiere und Fruchtwasser direkt danach. Da nun bei einer festgestellten Besiedelung der Scheide eine sofortige antibiotische Therapie keine wesentliche Verringerung der Keimzahl erreicht, wird heute die Antibiotikatherapie für die Mutter während der Geburt bevorzugt und die sorgfältige Überwachung des Neugeborenen mit Abstrichentnahme an verschiedenen Körperstellen, evtl. auch mit Untersuchung des Magensaftes sowie ggf. Blutkontrollen des Kindes als wichtig erachtet.
Damit die Geburtskliniken, die mittlerweile regelmäßig nach dem Ergebnis des vaginalen Streptokokkentestes fragen, über den „Tatbestand“ Bescheid weiß, wird der jeweilige Befund im Mutterpass eingetragen. Die werdenden Eltern sollten jedoch diese Information zusätzlich an die geburtshilflich tätigen Ärzte weitergeben, damit kein Schritt unterlassen wird, der zur sicheren Beendigung der Schwangerschaft und zum Wohlergehen des Neugeborenen beitragen kann.
Diese Untersuchung wird ohne Erkrankungsverdacht nicht von den Gesetzlichen Krankenkassen erstattet.
Infektionsteste
Toxoplasmose–Antikörper
Von Katzen mit dem Kot ausgeschieden und vom Vieh aufgenommen, gelangen diese Erreger in rohes Fleisch. Auch im Katzenstreu sind sie evtl. vorhanden und können über die Atemwege in unseren Körper gelangen.
Der gesunde Erwachsene wird im Falle einer Erkrankung u.U. leichte Temperaturen, ein geringes Krankheitsgefühl und Lymphknotenschwellungen bemerken, die wieder verschwinden und keine bleibenden Folgen hinterlassen. Ein Kind im Mutterleib verfügt noch nicht über das Immunsystem eines geborenen Menschen. Da die Erreger bei der Erst-Infektion der Mutter ins Blut gelangen und auch den Mutterkuchen durchdringen können, droht dem Ungeborenen evtl. dramatischer Krankheitsverlauf – schwerste Behinderungen können die Folge sein, der Nachweis bereits erfolgter Schäden im Ultraschall kommt da zu spät. Zumindest zu Beginn der Schwangerschaft ist für Katzenhalter die Untersuchung, ob bei der Mutter bereits Antikörper gegen Toxoplasmose bestehen, überaus sinnvoll: Falls sie früher bereits eine Infektion durch gemacht hat, ist eine Erstinfektion unmöglich, es besteht also keine Gefahr für das Kind. Sind noch keine Antikörper vorhanden, muss der Genuss von rohem Fleisch und der Kontakt mit Katzen-Ausscheidungen vermieden werden.In diesem Falle sind Kontrolluntersuchungen ca. alle 10 Wochen sinnvoll, da bei erfolgter Infektion im Verlauf der Schwangerschaft die Infektion erst nach Wochen auf das Kind übergeht und eine konsequente Behandlung der Mutter mit Antibiotika (die ebenfalls durch den Mutterkuchen an das Kind gelangen) eine Schädigung des Kindes vermeiden kann.
Diese Untersuchung wird ohne Erkrankungsverdacht nicht von den Gesetzlichen Krankenkassen erstattet.
Listeriose–Antikörper
Diese bakterielle Infektion wird von Tieren (Rind, Schaf, Ziege, Schwein) über Lebensmittel (Rohmilchprodukte!) auf den Menschen übertragen und bleibt meist unerkannt, da sie nur leichte „grippale“ Symptome hervorruft. Das Kind im Mutterleib ist bei deren Erstinfektion in der Frühschwangerschaft wegen der Fähigkeit der Erreger, den Mutterkuchen zu durchdringen gefährdet, mitinfiziert zu werden und erkrankt dann ungleich schwerer. Es kommt oft zur Fehlgeburt. In den letzten Schwangerschaftswochen führt eine Mitinfektion des Ungeborenen zu schwersten Schäden zahlreicher Organe, die mit Totgeburt oder kaum beherrschbarer Hirnhautentzündung unmittelbar nach der Geburt einhergehen können. Rohmilchprodukte sollten gemieden werden, die nachgewiesene frische Infektion der Mutter kann mit Antibiotika behandelt werden, die bei rechtzeitiger Anwendung auch das Kind schützen.
Diese Untersuchung wird ohne Erkrankungsverdacht nicht von den Gesetzlichen Krankenkassen erstattet.
Zytomegalie
Bis zu 60% der Erwachsenen in Deutschland haben im Laufe ihres Lebens diese Virusinfektion durchgemacht und zumeist ohne bleibende Schäden überstanden. Die meisten haben davon nicht einmal etwas gemerkt. Bei bis zu 10% aller Schwangerschaften ist mit einer floriden (d.h. noch nicht überstandenen) Zytomegalieinfektion zu rechnen! Nur die Erstinfektion der Mutter stellt eine Gefahr für das Ungeborene dar, dann drohen Fehlgeburt oder Schäden an inneren Organen, insbesondere der kindlichen Leber und des Gehirns. Falls „alte“ Antikörper zu Beginn der Schwangerschaft nachgewiesen werden, droht also keine Gefahr. Sind keine Antikörper nachweisbar, kann im Falle späterer unklarer Infektionszeichen der Mutter durch Kontrolluntersuchungen der Nachweis von neu aufgetretenen Zytomegalie–Antikörpern die erfolgte Infektion während der Schwangerschaft beweisen.
Diese Untersuchung wird ohne Erkrankungsverdacht nicht von den Gesetzlichen Krankenkassen erstattet.
Windpocken-Antikörper
Über 90 % aller Menschen haben Kontakt mit dieser Tröpfcheninfektion gehabt und besitzen somit eine Immunität. Ist dies nicht bekannt, ist diese Untersuchung zu Beginn der Schwangerschaft sinnvoll. Infektionen des Ungeborenen sind vor allem um den Geburtszeitpunkt herum gefährlich, da es zu schwer verlaufenden Infektionen des Neugeborenen kommen kann.
Diese Untersuchung wird ohne Erkrankungsverdacht nicht von den Gesetzlichen Krankenkassen erstattet.
Parvovirus–Antikörper
Parvoviren B19 sind die Erreger der Ringelröteln, auch Erythema infectiosum acutum genannt, einer Tröpfcheninfektion. Sie tritt meist bei Kindern zwischen dem 6. und dem 15. Lebensjahr auf, heilt spontan nach 10-14 Tagen aus und hat einen hohen Durchseuchungsgrad in der Bevölkerung. Tritt diese Erkrankung bei Schwangeren ohne Immunschutz auf, kann dies unter Umständen zu schweren Schäden beim Ungeborenen bis hin zum Absterben führen
Diese Untersuchung wird ohne Erkrankungsverdacht nicht von den Gesetzlichen Krankenkassen erstattet.
Frauenarztpraxis - Dr. med. Roland Mathan
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Dienstag 12:30 - 13 und 14:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch 12 - 13 Uhr
Donnerstag 11:30 - 12:30 Uhr
Samstag 10 - 13 Uhr
